Nicht Wählen  

dazu bekennen wir uns

Das ist auch ganz einfach zu begründen. Unsere Partei ist leider nicht dabei. Es gibt keine Partei, welche unsere Interessen vertreten könnte. Dazu müsste unser Grundgesetz geändert werden.

Hier ein Beispiel:

§ 1 : Die politische Arbeit im Bundestag erfordert eine geistige und soziale Reife. Bundestagsabgeordneter kann deshalb nur werden, wer das 40. Lebensjahr erreicht hat.

§ 2 : Jeder Bundestagsabgeordnete hat mit spätestens dem 60. Lebensjahr aus der politischen Arbeit auszuscheiden und verdient sich seine Pension mit körperlicher Arbeit in den darauffolgenden zehn Jahren!

§ 3 : Eine weitere Nebentätigkeit während der Arbeit im Bundestag / Bundesrat ist untersagt.

§ 4 : Für Fehlentscheidungen Abgeordneter, in der Hirarchie bis zu den örtlichen Gemeinderäten, welche mit Vorsatz gemacht wurden und dem Allgemeinwohl sichtlich schaden, werden diese Abgeordnete mit ihrem Privatvermögen bis zur Mindestselbstbehaltsgrenze haftbar gemacht.










































  Impressum    erstellt: 07.10.2009 I. Geißler    zum Seitenanfang